Ehen zwischen evangelischen und orthodoxen Christen und Christinnen

Hinweise zum gemeinsamen seelsorgerlichen Handeln unserer Kirchen in Deutschland


1. Die Situation als Herausforderung für unsere Kirchen

In den letzten Jahrzehnten ist unser Land zur Heimat von mehr als einer Million orthodoxer Christen und Christinnen geworden. Orthodoxe und evangelische Gemeinden leben in Deutschland in Nachbarschaft.
Zu den Freuden dieses Zusammenlebens gehört die Entdeckung einer guten gemeinsamen christlichen Basis. Sie zeigt sich im Bekenntnis zum dreieinigen Gott, in der einen Taufe, aber auch im Gebet und im praktischen Dienst der Nächstenliebe.
Sie zeigt sich auch in der Tatsache, dass sich Männer und Frauen aus unseren Kirchen kennen lernen und für den gemeinsamen Weg einer christlichen Ehe entscheiden.
In einer Welt, in der das nicht selbstverständlich ist, ermutigen unsere Kirchen, eine kirchliche Trauung anzustreben und die christliche Orientierung der Ehe zu suchen.
Orthodoxe und evangelische Kirchen stehen noch nicht miteinander in voller Kirchengemeinschaft. Auf vielerlei Weise sind sie jedoch miteinander verbunden. Sie bemühen sich, wo es möglich ist, zu gemeinsamem Handeln zu kommen. Das gilt insbesondere für die Fragen im Zusammenhang mit Ehen zwischen evangelischen und orthodoxen Christen und Christinnen.
Von beiden Kirchen wird heute in Deutschland die Konfessionsverschiedenheit der Partner nicht mehr als grundsätzliches Hindernis für eine kirchliche Eheschließung gesehen.
Der Wille der Brautleute, mit einem Partner der anderen christlichen Kirche die Ehe einzugehen, wird respektiert.
Auch bestehen unsere Kirchen nicht darauf, dass einer der Partner zur Kirche des anderen übertritt.


2. Orthodoxe und evangelische Eheschließung und das Verständnis der Ehe

Der Traugottesdienst der orthodoxen Kirche besteht aus zwei Teilen, der "Verlobung" und der eigentlichen Trauung bzw. "Krönung". Beide Teile werden in der Regel direkt nacheinander vollzogen.
Die Verlobungsfeier besteht aus Fürbitten, Ringwechsel und dem Segensgebet des Priesters.
Der Ablauf der Trauung umfasst Psalm 127 (128), Fürbitten, die Segensgebete des Priesters, die Krönung, das Ineinanderlegen der Hände, die Lesung von Eph 5,20-33 und Joh 2,1-11, denen weitere Fürbitten, Gebete und das Vaterunser folgen. Den Brautleuten wird der gesegnete gemeinsame Kelch gereicht. (Dies ist kein Hl. Abendmahl.) Es folgt ein dreimaliges Umschreiten des in der Mitte stehenden Tisches (als "Tanz des Jesaja" bezeichnet). Eine ausdrückliche Erfragung des Ehewillens der Brautleute ist nur im slawischen Bereich der Orthodoxie bekannt.
Die Ordnung in den evangelischen Kirchen folgt mit der Möglichkeit der Variation dem Ablauf Gebet (Psalmgebet), Lesungen, Predigt, Schriftworte zur Ehe, Traufragen oder Trauerklärung, Ringwechsel, Ineinanderlegen der Hände, dazu biblisches Wort Mt. 19,6, Vaterunser, Segnung und Fürbitten (an denen sich auch Mitglieder der Traugemeinde beteiligen können). In diesem Gottesdienst werden Lieder aus dem Evangelischen Gesangbuch gesungen. Oft erklingt auch festliche Kirchenmusik.
Mancherorts wird gegen Ende des Gottesdienstes auch eine Traubibel überreicht. Gepflegt wird die Tradition, ein besonderes biblisches Wort als Trauspruch für die Eheleute auszuwählen und auszulegen.
Diese offenkundig verschiedenen Akzentsetzungen der hier nur im Überblick beschriebenen Traugottesdienste gehen auf eine lange geschichtliche und kulturelle Entwicklung zurück. Sie zeigen auch Unterschiede im Verständnis der kirchlichen Trauung.
Die orthodoxe Kirche zählt die Krönung zu den Mysterien (Sakramenten). Deshalb ist nach ihrer Auffassung die Trauung durch einen orthodoxen Priester das Gegebene.
Die evangelische Kirche sieht den besonderen Wert der kirchlichen Trauung im Bekenntnis zur Ehe als Gottes Stiftung auf Lebensdauer, in der Verkündigung des Wortes Gottes und im Zuspruch des Segens. Diesen wesentlichen Gehalt erblickt die evangelische Kirche auch in dem Traugottesdienst der orthodoxen Kirche. Die orthodoxe Kirche würdigt die evangelische Trauung als ein geistliches Spezifikum westlicher kirchlicher Tradition. Aufgrund dieser unterschiedlichen Gewichtung ist im Augenblick eine gegenseitige Anerkennung der kirchlichen Trauung nicht möglich.
Angesichts der unterschiedlichen Ausprägungen dürfen allerdings die wichtigen und entscheidenden gemeinsamen geistlichen Wurzeln nicht übersehen werden, die ein gemeinsames pastorales Handeln begründen: Die christliche Ehe ist biblisch verankert. Die Gebete loben Gottes gute Schöpfung im Blick auf die Ehe. Die Eheleute sind unauflöslich miteinander verbunden. Gottes reicher Segen wird der Ehe zugesprochen. Zur Ehe gehört die Bereitschaft zur Elternschaft. Ehe und Familie sind grundlegend auf das Leben in der Gemeinschaft der Kirche bezogen.
Diese geistliche Basis ermöglicht auch gemeinsames Handeln der orthodoxen und evangelischen Kirche in Deutschland bei konfessionsverschiedenen Ehen.


3. Praktische Empfehlungen

Nach dem in Deutschland geltenden Recht muss der kirchlichen Trauung eine standesamtlich anerkannte Eheschließung vorausgehen.
Zur Vorbereitung der kirchlichen Trauung sollten die Brautleute rechtzeitig mit beiden zuständigen Pfarrämtern Kontakt aufnehmen und einen Termin für ein Traugespräch vereinbaren.
Zum Traugespräch gehört, die Bedeutung der christlichen Ehe gerade auch im Hinblick auf die verschiedene kirchliche, gegebenenfalls nationale und familiäre Herkunft zu erörtern. Die mögliche Form der Eheschließung muss besprochen werden. Anzusprechen ist auch die Frage der kirchlichen Beheimatung der Kinder. Zu klären sind außerdem die kirchlichen Rahmenbedingungen (z. B. Trauzeugen, Kirchenmusik, Termine, an denen eine kirchliche Trauung üblicherweise stattfinden kann).
Wenn möglich, sollte auch ein gemeinsames Traugespräch der Brautleute mit beiden Geistlichen angeboten werden. Auf jeden Fall sollen beide Geistliche miteinander Kontakt aufnehmen, um die notwendigen Verabredungen zu treffen.
Beide Kirchen stimmen in der Erfahrung überein, dass Ehen durch menschliche Schuld und menschliches Versagen zerbrechen können. Sie kennen deshalb unter je eigenen seelsorgerlichen Bedingungen die Möglichkeit der Wiederverheiratung Geschiedener. Eine rechtzeitige Beratung mit den zuständigen Geistlichen ist hier notwendig.


4. Möglichkeiten der Verabredung

Eine gemeinsame kirchliche Trauung, fälschlicherweise oft "ökumenische Trauung" genannt, ist zwischen evangelischen und orthodoxen Brautleuten derzeit nicht möglich. Das heißt auch, dass eine Vermischung der Trauriten nicht sinnvoll ist. Deshalb sollen sich die Brautleute für eine Form der Eheschließung entscheiden. Eine Trauung erst in der einen, dann in der anderen Kirche, eine sogenannte Doppeltrauung, soll nicht in Betracht gezogen werden.
Wenn es aus pastoralen Gründen gewünscht wird und sinnvoll erscheint, ist ein gemeinsames kirchliches Handeln möglich. Der Rahmen dafür wird in Form einer freien Übereinkunft zwischen den Pfarrämtern und den Brautleuten verabredet.
Bei einer Entscheidung für die Form der orthodoxen Feier der Trauung kann der/die evangelische Geistliche zu dieser Trauung eingeladen werden. Er/sie kann mit einem evangelischen Teil beginnen. Die Trauung findet in der jeweiligen orthodoxen Kirche statt. Wo dieses nicht möglich ist, kann sie gastweise in einer evangelischen Kirche durchgeführt werden.
Dieser evangelische Teil kann zum Beispiel folgende Form haben: trinitarischer Lobpreis, gemeinsame Begrüßung, Gebet, Ansprache. Sofern in der jeweiligen orthodoxen Tradition eine Befragung der Brautleute nicht vorgesehen ist, kann sie an dieser Stelle geschehen. Im anderen Fall kann hier ein gemeinsames Traubekenntnis gesprochen werden. Außerdem kann ein geeignetes Lied aus dem Evangelischen Gesangbuch gesungen werden.
Denkbar ist auch ein Gruß- und Segenswort des/der evangelischen Geistlichen im Anschluss an die orthodoxe Feier.
Beide Geistliche sollen für die Verständlichkeit des Traugottesdienstes Sorge tragen. Dies kann zum Beispiel durch die Bereitstellung von Texten, ggf. in die deutsche Sprache übersetzt, oder durch eine erklärende Einführung geschehen.
Für den Fall, dass sich die Brautleute für eine evangelische Trauung entscheiden, kann hierzu entsprechend der orthodoxe Pfarrer eingeladen und beteiligt werden, auch wenn er nicht gottesdienstlich leitend als Priester tätig werden kann. Dies zeigt sich darin, dass er auf das Tragen liturgischer Gewänder verzichten wird. Er sollte als Gast ausreichend zu Wort kommen, beispielsweise bei der Begrüßung oder mit einem Gruß- und Segenswort.
Eine erfolgte Trauung wird für die Eheleute beurkundet und soll dem jeweils anderen Pfarramt gemeldet werden.


5. Der gemeinsame Weg in der Ehe

Die Situation der gespaltenen Christenheit legt der konfessionsverschiedenen Ehe eine besondere Last auf, bereichert sie aber auch, den Reichtum beider Traditionen in ihrer Gemeinschaft zu erfahren.
Sich gegenseitig das kirchliche Brauchtum zu erklären, über den Glauben zu sprechen und das gemeinsame Gebet zu pflegen, sind nur einige von vielen Möglichkeiten, den gemeinsamen Weg in der Ehe mit geistlichem Leben zu füllen.
Insbesondere der gemeinsame Besuch von Gottesdiensten hilft, das jeweilige kirchliche Leben kennen und besser verstehen zu lernen.
In der evangelischen Kirche sind getaufte Mitglieder anderer Kirchen zur Teilnahme am Hl. Abendmahl eingeladen.
In der orthodoxen Kirche ist der Empfang der Hl. Eucharistie den orthodoxen Gläubigen vorbehalten. Sie dürfen die Hl. Eucharistie auch nur in der eigenen Kirche empfangen. Evangelischen Christen, wie allen Getauften, wird aber gesegnetes Brot, das sogenannte Antidoron, als Zeichen der Gemeinschaft in der Liebe gereicht.
Auch die Möglichkeiten, an den Veranstaltungen und Angeboten des Gemeindelebens teilzunehmen, können genutzt werden.
Wie bereits beim Traugespräch angesprochen, entscheiden die Eheleute, in welcher Kirche die Kinder getauft werden sollen. Beide Kirchen bekennen sich in ihrer Tradition zur Kindertaufe. Unsere Kirchen stellen gegenseitig die Gültigkeit der Taufe nicht in Frage. Die Taufe beheimatet aber ein Kind auch in einer bestimmten Kirche und Gemeinde vor Ort. Daher müssen die Eheleute in gegenseitiger Achtung vor der jeweiligen kirchlichen Tradition und in gemeinsamer Beratung eine Entscheidung finden.
Bei der religiösen Erziehung der Kinder können und sollen sich beide Partner mit Blick auf ihre kirchlichen Traditionen beteiligen.
Unsere Kirchen begleiten den Weg der Eheleute und Familien mit dem Angebot ihrer Ehe- und Familienberatung, den kirchlichen Kindergärten, dem Religionsunterricht an den Schulen und dem kirchlichen Unterricht in den Gemeinden.


6. Der gemeinsame Weg unserer Kirchen

Ein umfassendes gemeinsames Verständnis der kirchlichen Trauung herzustellen, ist nicht Aufgabe dieser Handreichung. Sie stellt aber einen weiteren Schritt auf dem Weg gemeinsamen seelsorgerlichen Handelns unserer Kirchen dar. Diese Empfehlungen sollen in der Zukunft überprüft und verbessert werden. Deshalb bitten wir alle Beteiligten, ihre Erfahrungen, Eindrücke und Meinungen den Herausgebern mitzuteilen:

Evangelische Kirche in Deutschland
Kirchenamt der EKD
Postfach 21 02 20 30402 Hannover

Geschäftsführung der Kommission der Orthodoxen Kirche
in Deutschland (Verband der Diözesen)

Splintstr. 6
44139 Dortmund


Häufig gestellte Fragen zur Trauung

Ehen zwischen evangelischen und orthodoxen Christen und Christinnen

Einige Aspekte (zur Trauung) in der Orthodoxen Kirche

von UProf. Dr. Grigorios Larentzakis, Institut für Ökumenische Theologie, Ostkirchliche Orthodoxie und Patrologie